Digitale Buchführung/Buchhaltung für Freiberufler & Selbständige aus Hamburg

Sie suchen nach einer unkomplizierten Lösung, um Ihre Buchhaltung einem Steuerberater zu übergeben? Bei Guhr Steuerberatung sind wir genau die Richtigen für Sie. Wir übernehmen gerne Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Unsere Mandanten profitieren von effizienten, digitalisierten Prozessen, die nicht nur Zeit sparen, sondern auch Papiermüll vermeiden.

 

Dank unserer digitalen Buchhaltung können Sie sämtliche Belege, Kontoauszüge und Rechnungen in digitaler Form an unser Steuerbüro übermitteln. Alle Dokumente werden sicher in unserem revisionssicheren Archiv gespeichert. Im Falle einer Betriebsprüfung können wir die benötigten Unterlagen schnell wiederfinden und dem Betriebsprüfer zur Verfügung stellen.

 

Falls Ihr Unternehmen noch keine digitalen Buchhaltungsprozesse hat, ist das kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne dabei, diese einzuführen und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

 

Unsere digitale Buchführung umfasst folgende Leistungen:

Finanzbuchhaltung Icon

Finanzbuchhaltung

Lohnbuchhaltung Icon

Lohnbuchhaltung

Online Buchhaltung Icon

Digitalisierung

Deshalb sollten Sie Ihre Buchhaltung an die Guhr Steuerberatung auslagern

Digitale Prozesse Icon

Digitale Prozesse

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte verkürzen oder automatisieren.

Zeitersparnis Icon

24 h Terminvereinbarung

Sie können uns rund um die Uhr unter der Telefonnummer 040 809081192 erreichen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um einen Termin mit einem unserer Experten zu vereinbaren oder einen Rückruf anzufordern.

24 h Terminvereinbarung Icon

Zeitersparnis

Durch unsere professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung sparen Sie wertvolle Zeit und können sich voll und ganz auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren. Von der Anfertigung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit den Steuerbehörden übernehmen wir sämtliche Aufgaben für Sie.

Kommunikation auf Augenhöhe Icon

Kommunikation auf Augenhöhe

Unsere Beratung ist ganzheitlich und informativ. Wir nehmen uns die Zeit, um auf die Bedürfnisse unserer Mandanten einzugehen, beantworten Fragen und entwickeln Lösungen für die selbst komplexesten Probleme. Ihr Anliegen hat bei uns stets oberste Priorität.

Ganzheitliche Beratung Icon

Ganzheitliche Beratung

Wir verstehen, dass die bloße Betrachtung von Zahlen oft nicht ausreicht. Daher unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur in steuerlichen Belangen, sondern bieten auch umfassende Unterstützung für alle wirtschaftlichen und finanziellen Anliegen.

Steuerberatung Kosten icon

Faire Preisgestaltung

Wir legen großen Wert auf faire Preise! Unsere Abrechnung erfolgt gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), was Ihnen eine transparente Preisgestaltung gewährleistet. Wir erstellen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag für Sie, den Sie einfach über unser Kontaktformular anfordern können.

FAQ - Sie Fragen – Wir Antworten.

Was wird in der Buchhaltung gemacht?

Wir haben unsere Buchhaltungsleistungen vollständig digitalisiert. Wir tauschen mit Ihnen Belege in digitaler Form aus. Dabei bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, dass Sie bestimmte Informationen online abrufen können und Ihre Belege selbst online verwalten. Mit hilfreichen elektronischen Programmen vereinfachen wir Ihnen die Verwaltungsarbeiten erheblich.

 

Zu unseren Leistungen gehört die komplette laufende Buchhaltung einschließlich aller Ausgaben und Einnahmen. Wir erfassen Belege und übernehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir bieten dabei die klassische doppelte Buchführung an wie auch die Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler.

Welche Arten von Buchhaltung gibt es?

Je nach Rechtsform und dem Umfang Ihres Unternehmens ist die doppelte Buchführung, die Einnahme-Überschuss-Rechnung und Lohnbuchhaltung für Sie relevant.

Ich will von meinem alten Buchhalter zu Ihnen wechseln, was brauchen Sie für Unterlagen?

Findet der Wechsel in einem laufenden Geschäftsjahr da, stellen Sie uns die letzten Saldenlisten und und aktuellen Belege zur Verfügung. Wir brauchen ebenso die Kontoauszüge der letzten Geschäftsjahre seit der Erstellung des letzten Jahresabschlusses.

 

Denken Sie auch:

 

  • bei Gesellschaften an den Gesellschaftsvertrag.
  • an sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge.
  • an die bisher erstellten Jahresabschlüsse.
  • an die bisher ergangenen Steuerbescheide.
  • an weitere wichtige Unterlagen wie die Gewerbeerlaubnis.

Wann bin ich zur Buchführung verpflichtet?

Nach der Existenzgründung ist die Frage zu klären, ob Sie zur Buchführung verpflichtet sind. Als Freiberufler sind Sie es nicht. Auch als Einzelhandelskaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches dürfen Sie innerhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Die aktuellen Grenzen liegen hier bei:

  • -Umsatz bis 600.000 Euro
  •  Gewinn bis 60.000 Euro

Überschreiten Sie diese, sind Sie zur Buchführung verpflichtet.

Wir beraten Sie zum Thema und überprüfen, ob Sie die entsprechenden Grenzen überschreiten und bilanzieren müssen.

Können die Unterlagen auch elektronisch gespeichert werden?

Wir arbeiten digital und papierlos. Das ist es auch für Sie sehr einfach, weil Sie Ihre Belege über unsere App hochladen können und wir alles weitere bearbeiten.

Interesse geweckt? Vereinbaren Sie jetzt mit unseren Experten einen Termin für eine Erstberatung.